Konzertordnung der Wallfahrtskirche Steinhausen

Die Erfahrung vieler Jahre in denen in der Wallfahrtskirche Konzerte veranstaltet werden zeigte, dass es, um den reibungslosen Ablauf sicherzustellen  und die Würde des Gotteshauses nicht zu verletzen, sinnvoll ist Regeln aufzustellen.

Diese Regeln helfen den Veranstaltern wie auch der Kirchengemeinde und dem Förderverein verlässlich zusammen zu arbeiten. Der Kirchengemeinderat hat daher eine Konzertordnung erlassen, die der Konzertausschuss und die Veranstalter/Künstler zu beachten haben.