Informationen rund um die Konzerte

Der vom Kirchengemeinderat eingesetzte Konzertausschuss plant in der zweiten Julihälfte die Konzertreihe für das folgende Jahr. Danach wird mit den potentiellen Kandidaten Kontakt aufgenommen und der Termin für das folgende Jahr abgestimmt. Ende September sollte dies abgeschlossen sein und das Programm für das kommende Jahr stehen.

Der Konzertausschuss bzw. die Kirchengemeinde veranstalten keine Konzerte. Die Kirchengemeinde stellt lediglich für eine begrenzte Anzahl an Konzerten die Kirche zur Verfügung. In der Regel sind das nicht mehr als 10 Konzerte pro Jahr.

Um den reibungslosen Ablauf sicherzustellen und die Würde des Gotteshauses nicht zu verletzen wurde vom Kirchengemeinderat eine Konzertordnung erlassen, die der Konzertausschuss und die Veranstalter/Künstler zu beachten haben.

Zur Orientierung für Organisten, kann hier auch die Orgeldisposition heruntergeladen werden.

Sollten Sie Interesse an einem Konzerttermin in der Wallfahrtskirche Steinhausen haben, so wenden Sie sich bitte rechtzeitg vor der neuen Saisonplamnung (spätestens 30. Juni des Vorjahres) an eine Adresse des Konzertausschusses.

Konzertausschuss Steinhausen
Krautlandweg 3
88427 Bad Schussenried - Steinhausen

mailto:konzertausschuss(at)kg-steinhausen.de